Ist ein Schaden entstanden, von dem der Vermieter erwartet, dass der Mieter dafür aufkommt, muss er demonstrieren, dass der Mieter eigentlich hierfür zuständig ist. ) ggf. hinein der Wohnung verbleiben können. Der Hausmeisterdienst kann zu diesem Vorabtermin selbst zweifel beseitigen, Oberbürgermeister durch den Mieter Schäden entstanden sin